Wer bezahlt das Insolvenzverfahren?

Im Insolvenzverfahren fallen für den Verbraucher weitere Verfahrenskosten an.

Kann der Verbraucher die Verfahrenskosten nicht tragen, können ihm auf seinen Antrag hin Verfahrenskosten gestundet werden.

Für Berechtigte ist das Verfahren somit kostenlos.

Bestehen bei Abschluss des Verfahrens noch offene Kosten für das Verfahren, können diese noch bis zu 4 Jahre nach Beendigung des Verfahrens eingefordert werden, sofern der Schuldner zur Tilgung in der Lage ist, danach entfallen die Kosten.  

Der Insolvenzverwalter kann bei einer Stundung die Staatskasse für seine Vergütung und Auslagen in Anspruch nehmen, sofern der Schuldner zur Tilgung der Kosten nicht in der Lage ist.

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