Wie läuft das Verfahren ab?
Das Verbraucherinsolvenzverfahren gliedert sich in mehrere Phasen. Hier der vollständige Überblick — von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Restschuldbefreiung.
Phase 1 — Außergerichtlicher Einigungsversuch (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO)
Bevor ein Insolvenzantrag gestellt werden darf, müssen Sie gesetzlich einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern unternommen haben. Wir:
- erfassen alle Gläubiger und Forderungen,
- schreiben die Gläubiger an und fordern aktuelle Forderungsaufstellungen,
- erstellen einen Schuldenbereinigungsplan (meistens einen Nullplan bei geringem Einkommen),
- versenden den Plan an alle Gläubiger und holen Zustimmungen ein.
Stimmen alle zu, ist das Verfahren abgeschlossen — kein Gerichtsverfahren nötig. Andernfalls: weiter zur nächsten Phase.
Phase 2 — Bescheinigung nach § 305 InsO
Scheitert die außergerichtliche Einigung, stellen wir Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigung aus. Diese darf nur von anerkannten Stellen (wie der Deutschen Schuldnerberatung e.V.) oder Rechtsanwälten ausgestellt werden.
Phase 3 — Insolvenzantrag beim Amtsgericht
Mit der Bescheinigung plus weiteren Anlagen (Vermögensübersicht, Gläubigerverzeichnis, Formulare) stellen Sie den Antrag. Unser Portal generiert das alles vorausgefüllt — Sie müssen nur noch unterschreiben und zum Gericht bringen.
Phase 4 — Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren (optional)
Das Gericht kann einen nochmaligen Einigungsversuch anordnen. Wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger zustimmt, kann das Gericht die Zustimmung der anderen ersetzen (§ 309 InsO).
Phase 5 — Eröffnung und Wohlverhaltensphase
Das Gericht eröffnet das Verfahren. Ab diesem Zeitpunkt läuft die 3-jährige Wohlverhaltensphase. Sie geben Ihr pfändbares Einkommen an einen Treuhänder ab. Pfändungsfrei bleibt das Existenzminimum.
Phase 6 — Restschuldbefreiung
Nach drei Jahren beantragen Sie die Restschuldbefreiung. Das Gericht erteilt sie auf Ihren Antrag hin — alle noch offenen Schulden erlöschen, abgesehen von wenigen Ausnahmen (Unterhalt, Geldstrafen, Schulden aus Vorsatz-Straftaten).
Und danach?
Sie sind schuldenfrei und starten finanziell neu. Der SCHUFA-Eintrag wird drei Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht — ab dann können Sie wieder Verträge abschließen und Kredite beantragen.