Staatlich anerkannt vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Gemeinnütziger Verein und anerkannte Beratungsstelle nach der Insolvenzordnung. Wir unterstützen Sie bei Überschuldung — kostenfrei in Niedersachsen, bundesweit über die Partnerkanzlei Berger & Becker.
In zwei Minuten anonym klären, ob und wie wir Ihre Schuldenbereinigung übernehmen können.
Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern und erstellen einen Schuldenbereinigungsplan nach § 305 InsO.
Was ein Pfändungsschutzkonto leistet und wie Sie es bei Ihrer Bank beantragen.
Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten. Wir erstellen Ihren Antrag als PDF.
Ablauf, Dauer, Kosten, Restschuldbefreiung — die wichtigsten Informationen im Überblick.
Rufen Sie uns an oder fordern Sie einen kostenfreien Rückruf an — Mo–Fr 9:00–17:00 Uhr.
In drei Schritten klären wir mit Ihnen, welche Form der Schuldnerberatung für Ihre Situation passt — anonym und unverbindlich.
Wählen Sie Ihr Bundesland — wir zeigen Ihnen sofort, welche kostenfreie Möglichkeit für Sie in Frage kommt.
Anonyme Prüfung · Keine Registrierung nötig · DSGVO-konform
Eine kurze Frage — anonym und unverbindlich.
Trifft einer der folgenden Punkte auf Sie zu?
Welcher Punkt trifft zu?
Wie ist das Verfahren ausgegangen?
Aufgrund der gesetzlichen Sperrfristen können Sie aktuell keinen erfolgversprechenden Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich für eine Einzelfallprüfung direkt an unsere Kanzlei.
Kontakt zur Kanzlei →Für Ihre Konstellation ist in der Regel das Regelinsolvenz-Verfahren zuständig. Auch hier sind wir für Sie da.
Plan A: Wir prüfen zuerst, ob eine Einigung mit Ihren Gläubigern möglich ist — Reduzierung, Ratenzahlung, Vergleich. Gelingt das, sparen Sie sich das Gerichtsverfahren komplett.
Plan B: Kommt keine Einigung zustande, erstellen wir alle Antragsunterlagen für die Regelinsolvenz — Gläubigerverzeichnis, Forderungsaufstellung, Vermögensübersicht — und begleiten Sie bis zur Restschuldbefreiung.
Vor der Entscheidung findet Ihr gesetzlich vorgeschriebenes Beratungsgespräch mit dem Fachanwalt für Insolvenzrecht statt. Auch als Regelinsolvenz-Fall können Sie Beratungshilfe beantragen.
Als staatlich anerkannte Beratungsstelle betreuen wir Sie direkt. Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern, und falls das Verfahren doch in die Insolvenz geht, begleiten wir Sie auch dort. Komplett kostenfrei vom Land Niedersachsen finanziert.
0 € Eigenanteil durch Beratungshilfe
Auch bei Regelinsolvenz haben Sie als natürliche Person Anspruch auf Beratungshilfe. Wir helfen Ihnen beim Antrag.
800 €
Einmalzahlung · Ratenzahlung auf Anfrage möglich
Als staatlich anerkannte Beratungsstelle kümmern wir uns direkt um Sie. Plan A ist immer die außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern. Falls doch ein Insolvenzverfahren nötig wird, begleiten wir Sie auch dort — komplett kostenfrei vom Land Niedersachsen finanziert.
Plan A — Schuldenbereinigung
Zuerst versuchen wir immer, Ihre Schulden außergerichtlich zu reduzieren: Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern, prüfen Forderungen auf Wirksamkeit und handeln — wo möglich — Ratenzahlungspläne oder Vergleiche aus. Für viele Betroffene reicht das bereits aus, um wieder Luft zu bekommen. Ein Insolvenzverfahren ist dann nicht mehr erforderlich.
Plan B — Falls nötig: Insolvenzverfahren
Kommt keine Einigung mit den Gläubigern zustande, begleiten wir Sie persönlich ins Insolvenzverfahren — inklusive aller nötigen Unterlagen, Bescheinigungen und anwaltlicher Vertretung bis zur Restschuldbefreiung. Auch hier: für Sie kostenfrei.
Ihre Daten
Sie erhalten einen Zugang zu Ihrem persönlichen Portal und tragen dort Ihre Gläubiger ein — alternativ fotografieren Sie Ihre Gläubigerschreiben, unsere KI erkennt die Daten automatisch.
Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern
Wir schreiben alle Gläubiger an, prüfen jede Forderung und versuchen außergerichtliche Einigungen: Reduzierung, Ratenzahlung, Vergleich — je nach Fall.
Persönliches Beratungsgespräch
Nachdem die Gläubigerschreiben eingegangen sind, findet Ihr gesetzlich vorgeschriebenes Beratungsgespräch mit dem Anwalt statt — persönlich oder telefonisch. Hier entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Einigung genügt oder ein Insolvenzverfahren der bessere Weg für Sie ist.
Ihr Weg zur Schuldenfreiheit
Wenn die Einigung gelingt: geschafft. Schulden reduziert, Ratenplan steht. Wenn nicht: Wir erstellen Ihren fertigen Insolvenzantrag und begleiten Sie bis zur Restschuldbefreiung. Auch dann sind Sie nicht allein — wir sind für Sie da.
Ihre Betreuung läuft weiterhin über die Deutsche Schuldnerberatung. Aus rechtlichen Gründen übernimmt unsere Partnerkanzlei Rechtsanwälte Berger & Becker die juristische Abwicklung und Abrechnung. Plan A ist immer die außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern.
Wir können sofort starten. Die DSB koordiniert Ihren Fall, die Partnerkanzlei übernimmt die juristische Vertretung. Gemeinsam schreiben wir Ihre Gläubiger an, prüfen jede Forderung und verhandeln Ratenzahlungspläne oder Vergleiche. Falls das nicht gelingt, begleiten wir Sie als Plan B ins Insolvenzverfahren — komplett online, ohne Präsenztermin.
0 € Eigenanteil durch Beratungshilfe
Geringes Einkommen, Sozialhilfe, Erwerbsminderungsrente oder andere staatliche Leistungen? Dann übernimmt der Staat die gesamten Kosten. Wir helfen Ihnen beim Antrag.
Da Sie bereits Beratungshilfe für dieses Thema beantragt haben, steht Ihnen nur die Selbstzahler-Option zur Verfügung.
Ab 150 € / Monat
Ratenzahlung verfügbar · Gesamtpreis ab 800 €
Haben Sie für diese Schuldenbereinigung bereits Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt?
Liegt Ihnen der bewilligte Beratungshilfeschein bereits vor?
Bitte warten Sie auf den Bescheid
Da Sie bereits Beratungshilfe beantragt haben, müssen wir den bewilligten Schein abwarten, bevor wir über das Land abrechnen können. Sobald Sie den Schein per Post erhalten haben, können Sie hier fortfahren.
Alternativ können Sie das Verfahren als Selbstzahler (ab 150 €/Monat) starten:
Ihre Daten eingeben. Sie geben Ihre persönlichen Daten ein. Wir erstellen daraus automatisch Ihren Beratungshilfeantrag als PDF.
Antrag beim Amtsgericht einreichen. Sie drucken den Antrag aus und reichen ihn bei Ihrem zuständigen Amtsgericht ein. Die Adresse steht direkt auf dem Dokument.
Genehmigung hochladen. Sobald Sie den bewilligten Beratungshilfeschein per Post erhalten haben, laden Sie ihn über einen speziellen Link hoch, den wir Ihnen per E-Mail zusenden.
Portal-Zugang. Nach Eingang des Scheins erhalten Sie den Zugang zu Ihrem persönlichen Portal. Dort tragen Sie Ihre Gläubiger ein. Sollten Sie einen vergessen — kein Problem: Gläubiger müssen ihre Forderungen später ohnehin selbst beim Gericht anmelden.
Wir übernehmen. Wir schreiben alle Gläubiger an, erstellen den Schuldenbereinigungsplan und bereiten das Verfahren vor.
Der Antrag. Wir erstellen Ihren fertigen Insolvenzantrag inkl. aller Bescheinigungen. Sie unterschreiben und senden ihn ans Gericht.
Das Verfahren. Das Gericht eröffnet das Verfahren (1–2 Monate). Im Prüfungstermin wird die endgültige Schuldensumme festgestellt. Ihre 3-jährige Wohlverhaltensphase läuft ab Eröffnung.
Schuldenfrei. Nach genau 3 Jahren ab Eröffnung erhalten Sie die offizielle Restschuldbefreiung.
Wichtiger Hinweis
Daten und Zahlung. Sie geben Ihre Daten ein und bezahlen sicher per Karte oder SEPA. Direkt nach der Zahlung erhalten Sie den Link zu Ihrem persönlichen Portal.
Gläubiger eintragen. Im Portal tragen Sie Ihre Gläubiger ein. Sollten Sie einen vergessen — kein Problem: Gläubiger müssen ihre Forderungen später ohnehin selbst beim Gericht anmelden.
Wir übernehmen. Wir schreiben alle Gläubiger an, erstellen den Schuldenbereinigungsplan und bereiten das Verfahren vor.
Der Antrag. Wir erstellen Ihren fertigen Insolvenzantrag inkl. aller Bescheinigungen. Sie unterschreiben und senden ihn ans Gericht.
Das Verfahren. Das Gericht eröffnet das Verfahren (1–2 Monate). Im Prüfungstermin wird die endgültige Schuldensumme festgestellt. Ihre 3-jährige Wohlverhaltensphase läuft ab Eröffnung.
Schuldenfrei. Nach genau 3 Jahren ab Eröffnung erhalten Sie die offizielle Restschuldbefreiung.
Bitte füllen Sie die folgenden Angaben aus. Aus Ihren Daten wird automatisch ein PDF-Antrag erstellt, den Sie beim Amtsgericht einreichen können.
Miete inkl. Nebenkosten, oder Belastung bei Eigentum
Personen, denen Sie Unterhalt zahlen oder die Sie versorgen (Kinder, Ehepartner etc.).
Bitte unterschreiben Sie hier mit Maus oder Finger. Die Unterschrift wird auf dem Beratungshilfe-Antrag und der Vollmacht verwendet.
Aus Ihren Angaben wird automatisch ein PDF-Antrag auf Beratungshilfe erstellt. Diesen können Sie nach dem Absenden herunterladen und bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einreichen. Im Kanzleiportal können die Angaben nachträglich noch ergänzt werden.
Nur noch 4 Angaben. Alles Weitere erfassen Sie später in Ihrem geschützten Portal.
DSGVO-konform. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen (AES-256) und auf Servern in Deutschland gespeichert. Adresse, Geburtsdatum und weitere Angaben geben Sie erst in Ihrem persönlichen Portal ein — für maximale Privatsphäre.
Sie werden gleich automatisch zu Ihrem persönlichen Portal weitergeleitet …
Den Zugangslink erhalten Sie zusätzlich per E-Mail an die angegebene Adresse — für späteren Zugriff auch von anderen Geräten.
Direkt zum Portal →Ihr persönliches Portal wurde eingerichtet. Sie erhalten in Kürze eine E-Mail mit Ihrem Zugangslink.
So geht es jetzt weiter:
Ihr persönliches Portal wurde eingerichtet. Sie erhalten in Kürze eine E-Mail mit Ihrem Zugangslink.
So geht es jetzt weiter:
Ihr Beratungshilfe-Antrag wurde erstellt. Bitte reichen Sie ihn beim Amtsgericht ein, um Ihr Portal freischalten zu lassen.
Nächste Schritte:
Ihr Beratungshilfe-Antrag wurde als PDF erstellt. Bitte drucken Sie ihn aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn bei Ihrem zuständigen Amtsgericht ein.
Antrag herunterladen (PDF)Die Deutsche Schuldnerberatung e.V. ist vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie als Beratungsstelle nach der Insolvenzordnung anerkannt. Gemeinnütziger Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Wolfstalstr. 44
31832 Springe
Registergericht Hannover · VR 201905
Steuernummer 25/206/55245
Klaus Rüdiger Becker, Fachanwalt für Insolvenzrecht. Die juristische Vertretung erfolgt über die Partnerkanzlei Rechtsanwälte Berger & Becker Partnerschaftsgesellschaft.
Quelle: Legal Tribune Online
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Rufen Sie uns direkt an oder fordern Sie einen kostenfreien Rückruf an. Unser Team meldet sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Niedersachsen: komplett kostenfrei. Beratungshilfe (bundesweit): bei Bewilligung ebenfalls kostenfrei. Selbstzahler: ab 150 € monatlich (Gesamtpreis ab 800 €) für das Komplettpaket inkl. außergerichtlichem Einigungsverfahren und Insolvenzantrag — 100 % online.
Sie kommen in Frage, wenn Sie nicht aktuell selbstständig sind und weniger als 20 Gläubiger haben. Ehemals Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls das Verbraucherinsolvenzverfahren nutzen. Nutzen Sie unsere kostenfreie Eignungsprüfung, um das in zwei Minuten zu klären.
Das außergerichtliche Einigungsverfahren schließen wir zügig ab — abhängig vom Antwortverhalten Ihrer Gläubiger meist innerhalb weniger Wochen bis weniger Monate. Die anschließende Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung dauert nach aktuellem Recht drei Jahre.
Nein. Das gesamte Verfahren läuft 100 % online über Ihr persönliches Portal. Sie benötigen lediglich ein Smartphone oder einen Computer mit Internetzugang.
Ein konkreter Vorschlag an Ihre Gläubiger, wie Ihre Schulden geregelt werden sollen — z. B. durch Ratenzahlung, Teilverzicht oder einen Nullplan. Stimmen alle Gläubiger zu, ist keine Insolvenz nötig. Bei Ablehnung wird das Scheitern bescheinigt und der Weg zur Privatinsolvenz ist frei.
Diese Bescheinigung bestätigt, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern gescheitert ist. Sie ist Pflichtanlage zum Privatinsolvenzantrag und darf nur von anerkannten Stellen (Schuldnerberatung, Rechtsanwalt) ausgestellt werden. Wir erstellen diese Bescheinigung automatisch.
Nach der InsO-Reform beträgt die Wohlverhaltensperiode nur noch drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Danach werden alle Restschulden erlassen.
Die Schufa wird über die Insolvenz und die Restschuldbefreiung informiert. Der Eintrag wird drei Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht. Danach können Sie wieder Verträge abschließen und Kredite beantragen.
Sofort ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) bei Ihrer Bank beantragen. Die Umwandlung muss innerhalb von vier Geschäftstagen erfolgen und schützt Ihr Existenzminimum (1.491,75 € monatlich). Details im Ratgeber P-Konto.
Eine staatliche Leistung, die die Kosten für Rechtsberatung übernimmt — auch für Schuldnerberatung. Sie beantragen einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht. Voraussetzung: geringes Einkommen und kein eigenes Vermögen. Beratungshilfe wird in der Praxis nicht immer bewilligt.