Staatlich anerkannt vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Deutsche Schuldnerberatung e.V.

Gemeinnütziger Verein und anerkannte Beratungsstelle nach der Insolvenzordnung. Wir unterstützen Sie bei Überschuldung — kostenfrei in Niedersachsen, bundesweit über die Partnerkanzlei Berger & Becker.

Wie können wir Ihnen helfen?

Kostenfreie Eignungsprüfung

In drei Schritten klären wir mit Ihnen, welche Form der Schuldnerberatung für Ihre Situation passt — anonym und unverbindlich.

Jetzt herausfinden, wie Sie Ihre Schulden loswerden

Wählen Sie Ihr Bundesland — wir zeigen Ihnen sofort, welche kostenfreie Möglichkeit für Sie in Frage kommt.

Anonyme Prüfung · Keine Registrierung nötig · DSGVO-konform

Eignungsprüfung

Eine kurze Frage — anonym und unverbindlich.

Trifft einer der folgenden Punkte auf Sie zu?

  • Ich bin aktuell selbstständig (Gewerbe, Freiberufler)
  • Ich war früher selbstständig und habe noch Schulden aus dieser Zeit (z. B. Gehälter, Finanzamt, Sozialversicherung)
  • Ich habe 20 oder mehr Gläubiger
  • Ich hatte schon einmal eine Privatinsolvenz
  • Ich habe für dieses Schuldenthema schon einmal Beratungshilfe beantragt

Welcher Punkt trifft zu?

Für diese Konstellation ist in der Regel das Regelinsolvenz-Verfahren zuständig. Kein Problem — wir begleiten Sie auch hier.

Wie ist das Verfahren ausgegangen?

Gesetzliche Sperrfrist aktiv

Aufgrund der gesetzlichen Sperrfristen können Sie aktuell keinen erfolgversprechenden Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich für eine Einzelfallprüfung direkt an unsere Kanzlei.

Kontakt zur Kanzlei →
Da bereits ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt wurde, können wir das Verfahren leider nicht über Beratungshilfe abrechnen. Sie können das Verfahren aber als Selbstzahler starten — auch hier begleiten wir Sie anwaltlich.

Wir begleiten Sie — auch bei Regelinsolvenz

Für Ihre Konstellation ist in der Regel das Regelinsolvenz-Verfahren zuständig. Auch hier sind wir für Sie da.

So gehen wir vor

Plan A: Wir prüfen zuerst, ob eine Einigung mit Ihren Gläubigern möglich ist — Reduzierung, Ratenzahlung, Vergleich. Gelingt das, sparen Sie sich das Gerichtsverfahren komplett.

Plan B: Kommt keine Einigung zustande, erstellen wir alle Antragsunterlagen für die Regelinsolvenz — Gläubigerverzeichnis, Forderungsaufstellung, Vermögensübersicht — und begleiten Sie bis zur Restschuldbefreiung.

Vor der Entscheidung findet Ihr gesetzlich vorgeschriebenes Beratungsgespräch mit dem Fachanwalt für Insolvenzrecht statt. Auch als Regelinsolvenz-Fall können Sie Beratungshilfe beantragen.

Wir übernehmen Ihre Schuldenbereinigung — kostenfrei

Als staatlich anerkannte Beratungsstelle betreuen wir Sie direkt. Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern, und falls das Verfahren doch in die Insolvenz geht, begleiten wir Sie auch dort. Komplett kostenfrei vom Land Niedersachsen finanziert.

  • Direktbetreuung durch die Deutsche Schuldnerberatung e.V.
  • Verhandlung mit Gläubigern — Ratenpläne, Vergleiche, Teilverzicht
  • Persönliches Beratungsgespräch mit Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Falls nötig: komplette Insolvenz-Antragsunterlagen inklusive
  • Keine versteckten Kosten — 100 % vom Land Niedersachsen finanziert

Kostenfrei für Sie — vom Staat finanziert

0 € Eigenanteil durch Beratungshilfe

Auch bei Regelinsolvenz haben Sie als natürliche Person Anspruch auf Beratungshilfe. Wir helfen Ihnen beim Antrag.

Rundum-Sorglos-Paket mit anwaltlicher Vertretung

800 €

Einmalzahlung · Ratenzahlung auf Anfrage möglich

  • Anwaltliche Vertretung im gesamten Verfahren
  • Digitale Einreichung über das besondere Anwaltspostfach (beA)
  • Alle Antragsunterlagen erstellt — 100 % online
  • Sofort loslegen — kein Präsenztermin

Wir übernehmen Ihre Schuldenbereinigung — kostenfrei

Als staatlich anerkannte Beratungsstelle kümmern wir uns direkt um Sie. Plan A ist immer die außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern. Falls doch ein Insolvenzverfahren nötig wird, begleiten wir Sie auch dort — komplett kostenfrei vom Land Niedersachsen finanziert.

  • Schnell & diskret — 100 % online
  • Anwaltliche Betreuung inklusive
  • Telefonische Beratung durch Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Keine versteckten Kosten

So gehen wir vor

Plan A — Schuldenbereinigung

Zuerst versuchen wir immer, Ihre Schulden außergerichtlich zu reduzieren: Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern, prüfen Forderungen auf Wirksamkeit und handeln — wo möglich — Ratenzahlungspläne oder Vergleiche aus. Für viele Betroffene reicht das bereits aus, um wieder Luft zu bekommen. Ein Insolvenzverfahren ist dann nicht mehr erforderlich.

Plan B — Falls nötig: Insolvenzverfahren

Kommt keine Einigung mit den Gläubigern zustande, begleiten wir Sie persönlich ins Insolvenzverfahren — inklusive aller nötigen Unterlagen, Bescheinigungen und anwaltlicher Vertretung bis zur Restschuldbefreiung. Auch hier: für Sie kostenfrei.

Wie geht es für Sie weiter?

1

Ihre Daten

Sie erhalten einen Zugang zu Ihrem persönlichen Portal und tragen dort Ihre Gläubiger ein — alternativ fotografieren Sie Ihre Gläubigerschreiben, unsere KI erkennt die Daten automatisch.

2

Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern

Wir schreiben alle Gläubiger an, prüfen jede Forderung und versuchen außergerichtliche Einigungen: Reduzierung, Ratenzahlung, Vergleich — je nach Fall.

3

Persönliches Beratungsgespräch

Nachdem die Gläubigerschreiben eingegangen sind, findet Ihr gesetzlich vorgeschriebenes Beratungsgespräch mit dem Anwalt statt — persönlich oder telefonisch. Hier entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Einigung genügt oder ein Insolvenzverfahren der bessere Weg für Sie ist.

4

Ihr Weg zur Schuldenfreiheit

Wenn die Einigung gelingt: geschafft. Schulden reduziert, Ratenplan steht. Wenn nicht: Wir erstellen Ihren fertigen Insolvenzantrag und begleiten Sie bis zur Restschuldbefreiung. Auch dann sind Sie nicht allein — wir sind für Sie da.

Wir kümmern uns um Sie — bundesweit

Ihre Betreuung läuft weiterhin über die Deutsche Schuldnerberatung. Aus rechtlichen Gründen übernimmt unsere Partnerkanzlei Rechtsanwälte Berger & Becker die juristische Abwicklung und Abrechnung. Plan A ist immer die außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern.

Wir können sofort starten. Die DSB koordiniert Ihren Fall, die Partnerkanzlei übernimmt die juristische Vertretung. Gemeinsam schreiben wir Ihre Gläubiger an, prüfen jede Forderung und verhandeln Ratenzahlungspläne oder Vergleiche. Falls das nicht gelingt, begleiten wir Sie als Plan B ins Insolvenzverfahren — komplett online, ohne Präsenztermin.

Kostenfrei für Sie — vom Staat finanziert

0 € Eigenanteil durch Beratungshilfe

Geringes Einkommen, Sozialhilfe, Erwerbsminderungsrente oder andere staatliche Leistungen? Dann übernimmt der Staat die gesamten Kosten. Wir helfen Ihnen beim Antrag.

Da Sie bereits Beratungshilfe für dieses Thema beantragt haben, steht Ihnen nur die Selbstzahler-Option zur Verfügung.

Rundum-Sorglos-Paket

Ab 150 € / Monat

Ratenzahlung verfügbar · Gesamtpreis ab 800 €

  • Sofort starten — keine Wartezeit
  • Schnell und digital
  • Inkl. Insolvenzantrag und Bescheinigung
  • 100 % online — kein Präsenztermin

Haben Sie für diese Schuldenbereinigung bereits Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt?

Liegt Ihnen der bewilligte Beratungshilfeschein bereits vor?

Bitte warten Sie auf den Bescheid

Da Sie bereits Beratungshilfe beantragt haben, müssen wir den bewilligten Schein abwarten, bevor wir über das Land abrechnen können. Sobald Sie den Schein per Post erhalten haben, können Sie hier fortfahren.

Alternativ können Sie das Verfahren als Selbstzahler (ab 150 €/Monat) starten:

Wie geht es für Sie weiter?

1

Ihre Daten eingeben. Sie geben Ihre persönlichen Daten ein. Wir erstellen daraus automatisch Ihren Beratungshilfeantrag als PDF.

2

Antrag beim Amtsgericht einreichen. Sie drucken den Antrag aus und reichen ihn bei Ihrem zuständigen Amtsgericht ein. Die Adresse steht direkt auf dem Dokument.

3

Genehmigung hochladen. Sobald Sie den bewilligten Beratungshilfeschein per Post erhalten haben, laden Sie ihn über einen speziellen Link hoch, den wir Ihnen per E-Mail zusenden.

4

Portal-Zugang. Nach Eingang des Scheins erhalten Sie den Zugang zu Ihrem persönlichen Portal. Dort tragen Sie Ihre Gläubiger ein. Sollten Sie einen vergessen — kein Problem: Gläubiger müssen ihre Forderungen später ohnehin selbst beim Gericht anmelden.

5

Wir übernehmen. Wir schreiben alle Gläubiger an, erstellen den Schuldenbereinigungsplan und bereiten das Verfahren vor.

6

Der Antrag. Wir erstellen Ihren fertigen Insolvenzantrag inkl. aller Bescheinigungen. Sie unterschreiben und senden ihn ans Gericht.

7

Das Verfahren. Das Gericht eröffnet das Verfahren (1–2 Monate). Im Prüfungstermin wird die endgültige Schuldensumme festgestellt. Ihre 3-jährige Wohlverhaltensphase läuft ab Eröffnung.

8

Schuldenfrei. Nach genau 3 Jahren ab Eröffnung erhalten Sie die offizielle Restschuldbefreiung.

Wichtiger Hinweis

  • Es kann vorkommen, dass das Amtsgericht die Beratungshilfe ablehnt. In diesem Fall können Sie das Verfahren jederzeit als Selbstzahler (ab 150 €/Monat) fortsetzen.
  • Die Bearbeitungsdauer beim Amtsgericht variiert — bitte rechnen Sie mit 1–4 Wochen für die Bewilligung.
  • Wir starten erst mit dem Verfahren, sobald der Schein vorliegt.

Wie geht es für Sie weiter?

1

Daten und Zahlung. Sie geben Ihre Daten ein und bezahlen sicher per Karte oder SEPA. Direkt nach der Zahlung erhalten Sie den Link zu Ihrem persönlichen Portal.

2

Gläubiger eintragen. Im Portal tragen Sie Ihre Gläubiger ein. Sollten Sie einen vergessen — kein Problem: Gläubiger müssen ihre Forderungen später ohnehin selbst beim Gericht anmelden.

3

Wir übernehmen. Wir schreiben alle Gläubiger an, erstellen den Schuldenbereinigungsplan und bereiten das Verfahren vor.

4

Der Antrag. Wir erstellen Ihren fertigen Insolvenzantrag inkl. aller Bescheinigungen. Sie unterschreiben und senden ihn ans Gericht.

5

Das Verfahren. Das Gericht eröffnet das Verfahren (1–2 Monate). Im Prüfungstermin wird die endgültige Schuldensumme festgestellt. Ihre 3-jährige Wohlverhaltensphase läuft ab Eröffnung.

6

Schuldenfrei. Nach genau 3 Jahren ab Eröffnung erhalten Sie die offizielle Restschuldbefreiung.

Beratungshilfe-Antrag

Bitte füllen Sie die folgenden Angaben aus. Aus Ihren Daten wird automatisch ein PDF-Antrag erstellt, den Sie beim Amtsgericht einreichen können.

Einkommen

Wohnung

Miete inkl. Nebenkosten, oder Belastung bei Eigentum

Bewohnen Sie die Wohnung:

Unterhaltsberechtigte Personen

Personen, denen Sie Unterhalt zahlen oder die Sie versorgen (Kinder, Ehepartner etc.).

Vermögen

Haben Sie oder Ihr Partner Giro-/Sparkonten oder andere Bankkonten?
Inhaber:
Haben Sie oder Ihr Partner Grundeigentum?
Eigentümer:
Haben Sie oder Ihr Partner ein Kraftfahrzeug?
Inhaber:
Haben Sie oder Ihr Partner sonstige Vermögenswerte (Versicherungen, Sparverträge etc.)?
Inhaber:

Zahlungsverpflichtungen

Haben Sie oder Ihr Partner Zahlungsverpflichtungen (Kredite, Ratenzahlungen)?

Sonstige besondere Belastungen

Haben Sie oder Ihr Partner sonstige besondere Belastungen?

Unterschrift

Bitte unterschreiben Sie hier mit Maus oder Finger. Die Unterschrift wird auf dem Beratungshilfe-Antrag und der Vollmacht verwendet.

Aus Ihren Angaben wird automatisch ein PDF-Antrag auf Beratungshilfe erstellt. Diesen können Sie nach dem Absenden herunterladen und bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einreichen. Im Kanzleiportal können die Angaben nachträglich noch ergänzt werden.

Fast geschafft — wir senden Ihnen Ihr Ergebnis

Nur noch 4 Angaben. Alles Weitere erfassen Sie später in Ihrem geschützten Portal.

DSGVO-konform. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen (AES-256) und auf Servern in Deutschland gespeichert. Adresse, Geburtsdatum und weitere Angaben geben Sie erst in Ihrem persönlichen Portal ein — für maximale Privatsphäre.

Vielen Dank!

Ihr Beratungshilfe-Antrag wurde als PDF erstellt. Bitte drucken Sie ihn aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn bei Ihrem zuständigen Amtsgericht ein.

Antrag herunterladen (PDF)
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Über uns

Staatliche Anerkennung

Die Deutsche Schuldnerberatung e.V. ist vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie als Beratungsstelle nach der Insolvenzordnung anerkannt. Gemeinnütziger Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Sitz und Register

Wolfstalstr. 44
31832 Springe
Registergericht Hannover · VR 201905
Steuernummer 25/206/55245

Vereinsvorsitz

Klaus Rüdiger Becker, Fachanwalt für Insolvenzrecht. Die juristische Vertretung erfolgt über die Partnerkanzlei Rechtsanwälte Berger & Becker Partnerschaftsgesellschaft.

Aktuelles aus dem Insolvenzrecht

Quelle: Legal Tribune Online

Kontakt

Rufen Sie uns direkt an oder fordern Sie einen kostenfreien Rückruf an. Unser Team meldet sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Telefon
05041 / 947 29 56
Mo–Fr 9:00–17:00 Uhr
E-Mail
info@deutscheschuldnerberatung.de
Anschrift
Wolfstalstr. 44
31832 Springe

Kostenfreier Rückruf

✓ Vielen Dank — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.

Häufige Fragen

Niedersachsen: komplett kostenfrei. Beratungshilfe (bundesweit): bei Bewilligung ebenfalls kostenfrei. Selbstzahler: ab 150 € monatlich (Gesamtpreis ab 800 €) für das Komplettpaket inkl. außergerichtlichem Einigungsverfahren und Insolvenzantrag — 100 % online.

Sie kommen in Frage, wenn Sie nicht aktuell selbstständig sind und weniger als 20 Gläubiger haben. Ehemals Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls das Verbraucherinsolvenzverfahren nutzen. Nutzen Sie unsere kostenfreie Eignungsprüfung, um das in zwei Minuten zu klären.

Das außergerichtliche Einigungsverfahren schließen wir zügig ab — abhängig vom Antwortverhalten Ihrer Gläubiger meist innerhalb weniger Wochen bis weniger Monate. Die anschließende Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung dauert nach aktuellem Recht drei Jahre.

Nein. Das gesamte Verfahren läuft 100 % online über Ihr persönliches Portal. Sie benötigen lediglich ein Smartphone oder einen Computer mit Internetzugang.

Ein konkreter Vorschlag an Ihre Gläubiger, wie Ihre Schulden geregelt werden sollen — z. B. durch Ratenzahlung, Teilverzicht oder einen Nullplan. Stimmen alle Gläubiger zu, ist keine Insolvenz nötig. Bei Ablehnung wird das Scheitern bescheinigt und der Weg zur Privatinsolvenz ist frei.

Diese Bescheinigung bestätigt, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern gescheitert ist. Sie ist Pflichtanlage zum Privatinsolvenzantrag und darf nur von anerkannten Stellen (Schuldnerberatung, Rechtsanwalt) ausgestellt werden. Wir erstellen diese Bescheinigung automatisch.

Nach der InsO-Reform beträgt die Wohlverhaltensperiode nur noch drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Danach werden alle Restschulden erlassen.

Die Schufa wird über die Insolvenz und die Restschuldbefreiung informiert. Der Eintrag wird drei Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht. Danach können Sie wieder Verträge abschließen und Kredite beantragen.

Sofort ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) bei Ihrer Bank beantragen. Die Umwandlung muss innerhalb von vier Geschäftstagen erfolgen und schützt Ihr Existenzminimum (1.491,75 € monatlich). Details im Ratgeber P-Konto.

Eine staatliche Leistung, die die Kosten für Rechtsberatung übernimmt — auch für Schuldnerberatung. Sie beantragen einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht. Voraussetzung: geringes Einkommen und kein eigenes Vermögen. Beratungshilfe wird in der Praxis nicht immer bewilligt.

Kostenfrei anrufen: 05041 / 802 114