Staatlich anerkannt vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Deutsche Schuldnerberatung e.V.

Die Beratungsstelle des Vereins ist nach dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (Nds. AGInsO) staatlich anerkannt. Wir unterstützen natürliche Personen bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit — kostenfrei und sofort in Niedersachsen und bundesweit über unser Partnernetzwerk.

Wie können wir Ihnen helfen?

Schuldenregulierung, Zeit für einen Neustart

In drei Schritten klären wir mit Ihnen, welche Form der Schuldenregulierung für Ihre persönliche Situation am besten passt — anonym und unverbindlich.

Wählen Sie Ihr Bundesland — wir zeigen Ihnen sofort, welche kostenfreie Möglichkeit für Sie in Frage kommt.

Anonyme Prüfung · Keine Registrierung nötig · DSGVO-konform

Eignungsprüfung

Eine kurze Frage — anonym und unverbindlich.

Trifft einer der folgenden Punkte auf Sie zu? (Mehrfachauswahl möglich)

Wie ist das letzte Insolvenzverfahren ausgegangen?

Gesetzliche Sperrfrist aktiv

Aufgrund der gesetzlichen Sperrfristen können Sie aktuell keinen erfolgversprechenden Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich für eine Einzelfallprüfung direkt an unsere Kanzlei.

Kontakt zur Kanzlei →
Da bereits ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt wurde, können wir das Verfahren leider nicht über Beratungshilfe abrechnen. Sie können das Verfahren aber als Selbstzahler starten — auch hier begleiten wir Sie anwaltlich.

Wir begleiten Sie — auch bei Regelinsolvenz

Für Ihre Konstellation ist in der Regel das Regelinsolvenz-Verfahren zuständig. Auch hier sind wir für Sie da.

So gehen wir vor

Plan A: Wir prüfen zuerst, ob eine Einigung mit Ihren Gläubigern möglich ist — Reduzierung, Ratenzahlung, Vergleich. Gelingt das, sparen Sie sich das Gerichtsverfahren komplett.

Plan B: Kommt keine Einigung zustande, erstellen wir alle Antragsunterlagen für die Regelinsolvenz — Gläubigerverzeichnis, Forderungsaufstellung, Vermögensübersicht — und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Die juristische Vertretung im Eröffnungsverfahren übernimmt unsere Partnerkanzlei.

Vor der Entscheidung findet Ihr gesetzlich vorgeschriebenes Beratungsgespräch mit dem Fachanwalt für Insolvenzrecht statt. Auch als Regelinsolvenz-Fall können Sie Beratungshilfe beantragen.

Wir übernehmen Ihre Schuldenbereinigung — kostenfrei

Als staatlich anerkannte Beratungsstelle betreuen wir Sie direkt. Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern, und falls das Verfahren doch in die Insolvenz geht, begleiten wir Sie auch dort. Komplett kostenfrei vom Land Niedersachsen finanziert.

  • Direktbetreuung durch die Deutsche Schuldnerberatung e.V.
  • Verhandlung mit Gläubigern — Ratenpläne, Vergleiche, Teilverzicht
  • Persönliches Beratungsgespräch mit Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Falls nötig: komplette Insolvenz-Antragsunterlagen inklusive
  • Keine versteckten Kosten — 100 % vom Land Niedersachsen finanziert

Kostenfrei für Sie — vom Staat finanziert

0 € Eigenanteil durch Beratungshilfe

Auch bei Regelinsolvenz haben Sie als natürliche Person Anspruch auf Beratungshilfe. Wir helfen Ihnen beim Antrag.

Rundum-Sorglos-Paket mit anwaltlicher Vertretung

800 €

Einmalzahlung · Ratenzahlung auf Anfrage möglich

  • Anwaltliche Vertretung im gesamten Verfahren
  • Digitale Einreichung über das besondere Anwaltspostfach (beA)
  • Alle Antragsunterlagen erstellt — 100 % online
  • Sofort loslegen — kein Präsenztermin

Wir übernehmen Ihre Schuldenbereinigung — kostenfrei

Als staatlich anerkannte Beratungsstelle kümmern wir uns direkt um Sie. Plan A ist immer die außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern. Falls doch ein Insolvenzverfahren nötig wird, begleiten wir Sie auch dort — komplett kostenfrei vom Land Niedersachsen finanziert.

  • Schnell & diskret — 100 % online
  • Anwaltliche Betreuung inklusive
  • Telefonische Beratung
  • Keine versteckten Kosten

So gehen wir vor

Plan A — Schuldenbereinigung

Zuerst versuchen wir immer, Ihre Schulden außergerichtlich zu reduzieren: Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern, prüfen Forderungen auf Wirksamkeit und handeln — wo möglich — Ratenzahlungspläne oder Vergleiche aus. Für viele Betroffene reicht das bereits aus, um wieder Luft zu bekommen. Ein Insolvenzverfahren ist dann nicht mehr erforderlich.

Plan B — Falls nötig: Insolvenzverfahren

Kommt keine Einigung mit den Gläubigern zustande, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung beim Amtsgericht. Die juristische Vertretung im Eröffnungsverfahren übernimmt unsere Partnerkanzlei — inklusive aller nötigen Unterlagen und Bescheinigungen.

Wie geht es für Sie weiter?

1

Ihre Daten

Sie erhalten einen Zugang zu Ihrem persönlichen Portal und tragen dort Ihre Gläubiger ein — alternativ fotografieren Sie Ihre Gläubigerschreiben, unsere KI erkennt die Daten automatisch.

2

Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern

Wir schreiben alle Gläubiger an, prüfen jede Forderung und versuchen außergerichtliche Einigungen: Reduzierung, Ratenzahlung, Vergleich — je nach Fall.

3

Persönliches Beratungsgespräch

Nachdem die Gläubigerschreiben eingegangen sind, findet Ihr gesetzlich vorgeschriebenes Beratungsgespräch mit dem Anwalt statt — persönlich oder telefonisch. Hier entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Einigung genügt oder ein Insolvenzverfahren der bessere Weg für Sie ist.

4

Ihr Weg zur Schuldenfreiheit

Wenn die Einigung gelingt: geschafft. Schulden reduziert, Ratenplan steht. Wenn nicht: Wir erstellen Ihren fertigen Insolvenzantrag und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Die anwaltliche Vertretung im Eröffnungsverfahren übernimmt unsere Partnerkanzlei.

Wir kümmern uns um Sie — bundesweit

Ihre Betreuung läuft weiterhin über die Deutsche Schuldnerberatung. Aus rechtlichen Gründen übernimmt unsere Partnerkanzlei Rechtsanwälte Berger & Becker die juristische Abwicklung und Abrechnung. Plan A ist immer die außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern.

Wir können sofort starten. Die DSB koordiniert Ihren Fall, die Partnerkanzlei übernimmt die juristische Vertretung. Gemeinsam schreiben wir Ihre Gläubiger an, prüfen jede Forderung und verhandeln Ratenzahlungspläne oder Vergleiche. Falls das nicht gelingt, begleiten wir Sie als Plan B ins Insolvenzverfahren — komplett online, ohne Präsenztermin.

Kostenfrei für Sie — vom Staat finanziert

0 € Eigenanteil durch Beratungshilfe

Geringes Einkommen, Sozialhilfe, Erwerbsminderungsrente oder andere staatliche Leistungen? Dann übernimmt der Staat die gesamten Kosten. Wir helfen Ihnen beim Antrag.

Da Sie bereits Beratungshilfe für dieses Thema beantragt haben, steht Ihnen nur die Selbstzahler-Option zur Verfügung.

Rundum-Sorglos-Paket

Ab 150 € / Monat

Ratenzahlung verfügbar · Gesamtpreis ab 800 €

  • Sofort starten — keine Wartezeit
  • Schnell und digital
  • Inkl. Insolvenzantrag und Bescheinigung
  • 100 % online — kein Präsenztermin

Haben Sie für diese Schuldenbereinigung bereits Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt?

Liegt Ihnen der bewilligte Beratungshilfeschein bereits vor?

Bitte warten Sie auf den Bescheid

Da Sie bereits Beratungshilfe beantragt haben, müssen wir den bewilligten Schein abwarten, bevor wir über das Land abrechnen können. Sobald Sie den Schein per Post erhalten haben, können Sie hier fortfahren.

Alternativ können Sie das Verfahren als Selbstzahler (ab 150 €/Monat) starten:

Wie geht es für Sie weiter?

1

Ihre Daten eingeben. Sie geben Ihre persönlichen Daten ein. Wir erstellen daraus automatisch Ihren Beratungshilfeantrag als PDF.

2

Antrag beim Amtsgericht einreichen. Sie drucken den Antrag aus und reichen ihn bei Ihrem zuständigen Amtsgericht ein. Die Adresse steht direkt auf dem Dokument.

3

Genehmigung hochladen. Sobald Sie den bewilligten Beratungshilfeschein per Post erhalten haben, laden Sie ihn über einen speziellen Link hoch, den wir Ihnen per E-Mail zusenden.

4

Portal-Zugang. Nach Eingang des Scheins erhalten Sie den Zugang zu Ihrem persönlichen Portal. Dort tragen Sie Ihre Gläubiger ein. Sollten Sie einen vergessen — kein Problem: Gläubiger müssen ihre Forderungen später ohnehin selbst beim Gericht anmelden.

5

Wir übernehmen. Wir schreiben alle Gläubiger an, erstellen den Schuldenbereinigungsplan und bereiten das Verfahren vor.

6

Der Antrag. Wir erstellen Ihren fertigen Insolvenzantrag inkl. aller Bescheinigungen. Sie unterschreiben und senden ihn ans Gericht.

7

Das Verfahren. Das Gericht eröffnet das Verfahren (1–2 Monate). Im Prüfungstermin wird die endgültige Schuldensumme festgestellt. Ihre 3-jährige Wohlverhaltensphase läuft ab Eröffnung.

8

Schuldenfrei. Nach genau 3 Jahren ab Eröffnung erhalten Sie die offizielle Restschuldbefreiung.

Wichtiger Hinweis

  • Es kann vorkommen, dass das Amtsgericht die Beratungshilfe ablehnt. In diesem Fall können Sie das Verfahren jederzeit als Selbstzahler (ab 150 €/Monat) fortsetzen.
  • Die Bearbeitungsdauer beim Amtsgericht variiert — bitte rechnen Sie mit 1–4 Wochen für die Bewilligung.
  • Wir starten erst mit dem Verfahren, sobald der Schein vorliegt.

Wie geht es für Sie weiter?

1

Daten und Zahlung. Sie geben Ihre Daten ein und bezahlen sicher per Karte oder SEPA. Direkt nach der Zahlung erhalten Sie den Link zu Ihrem persönlichen Portal.

2

Gläubiger eintragen. Im Portal tragen Sie Ihre Gläubiger ein. Sollten Sie einen vergessen — kein Problem: Gläubiger müssen ihre Forderungen später ohnehin selbst beim Gericht anmelden.

3

Wir übernehmen. Wir schreiben alle Gläubiger an, erstellen den Schuldenbereinigungsplan und bereiten das Verfahren vor.

4

Der Antrag. Wir erstellen Ihren fertigen Insolvenzantrag inkl. aller Bescheinigungen. Sie unterschreiben und senden ihn ans Gericht.

5

Das Verfahren. Das Gericht eröffnet das Verfahren (1–2 Monate). Im Prüfungstermin wird die endgültige Schuldensumme festgestellt. Ihre 3-jährige Wohlverhaltensphase läuft ab Eröffnung.

6

Schuldenfrei. Nach genau 3 Jahren ab Eröffnung erhalten Sie die offizielle Restschuldbefreiung.

Beratungshilfe-Antrag

Bitte füllen Sie die folgenden Angaben aus. Aus Ihren Daten wird automatisch ein PDF-Antrag erstellt, den Sie beim Amtsgericht einreichen können.

Einkommen

Wohnung

Miete inkl. Nebenkosten, oder Belastung bei Eigentum

Bewohnen Sie die Wohnung:

Unterhaltsberechtigte Personen

Personen, denen Sie Unterhalt zahlen oder die Sie versorgen (Kinder, Ehepartner etc.).

Vermögen

Haben Sie oder Ihr Partner Giro-/Sparkonten oder andere Bankkonten?
Inhaber:
Haben Sie oder Ihr Partner Grundeigentum?
Eigentümer:
Haben Sie oder Ihr Partner ein Kraftfahrzeug?
Inhaber:
Haben Sie oder Ihr Partner sonstige Vermögenswerte (Versicherungen, Sparverträge etc.)?
Inhaber:

Zahlungsverpflichtungen

Haben Sie oder Ihr Partner Zahlungsverpflichtungen (Kredite, Ratenzahlungen)?

Sonstige besondere Belastungen

Haben Sie oder Ihr Partner sonstige besondere Belastungen?

Unterschrift

Bitte unterschreiben Sie hier mit Maus oder Finger. Die Unterschrift wird auf dem Beratungshilfe-Antrag und der Vollmacht verwendet.

Aus Ihren Angaben wird automatisch ein PDF-Antrag auf Beratungshilfe erstellt. Diesen können Sie nach dem Absenden herunterladen und bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einreichen. Im Kanzleiportal können die Angaben nachträglich noch ergänzt werden.

Fast geschafft — Ihr persönliches Portal wird angelegt

Nur noch 3 Angaben. Direkt im Anschluss können Sie Ihre Gläubiger erfassen (auch per Foto-Scan) und die Vollmacht digital unterzeichnen. Adresse und weitere Angaben erfassen Sie direkt im Portal.

Wird als Sicherheitsmerkmal für den Zugang zu Ihrem persönlichen Portal benötigt.

DSGVO-konform. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen (AES-256) und auf Servern in Deutschland gespeichert. Adresse und weitere Angaben geben Sie erst in Ihrem persönlichen Portal ein — für maximale Privatsphäre.

Portal wird geladen …

Ihr Beratungshilfe-Antrag wurde als PDF erstellt. Bitte drucken Sie ihn aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn bei Ihrem zuständigen Amtsgericht ein.

Antrag herunterladen (PDF)
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Über uns

Staatliche Anerkennung

Der Deutsche Schuldnerberatung e.V. ist ein im Vereinsregister eingetragener gemeinnütziger Verein. Die Beratungsstelle der Deutsche Schuldnerberatung e.V. ist vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie als Beratungsstelle nach dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (Nds. AGInsO) anerkannt.

Sitz und Register

Wolfstalstr. 44
31832 Springe
Registergericht Hannover · VR 201905
Steuernummer 25/206/55245

Vereinsvorsitz

Klaus Rüdiger Becker, Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Aktuelles aus dem Insolvenzrecht

Quelle: Legal Tribune Online

Kontakt

Rufen Sie uns direkt an oder fordern Sie einen kostenfreien Rückruf an. Sie erhalten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden einen Rückruf.

Telefon
05041 / 947 29 56
Mo–Fr 9:00–17:00 Uhr
E-Mail
info@deutscheschuldnerberatung.de

Kostenfreier Rückruf

✓ Vielen Dank — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.

Häufige Fragen

Sie kommen in Frage, wenn Sie nicht aktuell selbstständig sind und weniger als 20 Gläubiger haben. Ehemals Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls das Verbraucherinsolvenzverfahren nutzen. Nutzen Sie unsere kostenfreie Eignungsprüfung, um das in zwei Minuten zu klären.

Das außergerichtliche Einigungsverfahren schließen wir zügig ab — abhängig vom Antwortverhalten Ihrer Gläubiger meist innerhalb weniger Wochen bis weniger Monate. Die anschließende Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung dauert nach aktuellem Recht drei Jahre.

Nein. Das gesamte Verfahren läuft 100 % online über Ihr persönliches Portal. Sie benötigen lediglich ein Smartphone oder einen Computer mit Internetzugang.

Ein konkreter Vorschlag an Ihre Gläubiger, wie Ihre Schulden geregelt werden sollen — z. B. durch Ratenzahlung, Teilverzicht oder einen Nullplan. Stimmen alle Gläubiger zu, ist keine Insolvenz nötig. Bei Ablehnung wird das Scheitern bescheinigt und der Weg zur Privatinsolvenz ist frei.

Diese Bescheinigung bestätigt, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern gescheitert ist. Sie ist Pflichtanlage zum Privatinsolvenzantrag und darf nur von anerkannten Stellen (Schuldnerberatung, Rechtsanwalt) ausgestellt werden. Wir erstellen diese Bescheinigung automatisch.

Nach der InsO-Reform beträgt die Wohlverhaltensperiode nur noch drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Danach werden alle Restschulden erlassen.

Die Schufa wird über die Insolvenz und die Restschuldbefreiung informiert. Der Eintrag wird drei Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht. Danach können Sie wieder Verträge abschließen und Kredite beantragen.

Sofort ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) bei Ihrer Bank beantragen. Die Umwandlung muss innerhalb von vier Geschäftstagen erfolgen und schützt Ihr Existenzminimum (1.491,75 € monatlich). Details im Ratgeber P-Konto.

Eine staatliche Leistung, die die Kosten für Rechtsberatung übernimmt — auch für Schuldnerberatung. Sie beantragen einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht. Voraussetzung: geringes Einkommen und kein eigenes Vermögen. Beratungshilfe wird in der Praxis nicht immer bewilligt.

Niedersachsen: komplett kostenfrei. Beratungshilfe (bundesweit): bei Bewilligung ebenfalls kostenfrei. Selbstzahler: ab 150 € monatlich (Gesamtpreis ab 800 €) für das Komplettpaket inkl. außergerichtlichem Einigungsverfahren und Insolvenzantrag — 100 % online.