Unser Service..
Die staatlich anerkannte Beratungsstelle des Vereins erarbeitet individuelle Lösungen. Die Leistungen der Beratungsstelle sind hierbei kostenlos für den berechtigten Personenkreis der Verbraucher.
Unser Ziel: Ihre Schuldenfreiheit nach drei Jahren.
Alle Lösungsansätze sehen eine Regulierung der Schuldenproblematik vor.
Wo es möglich ist, kann es mit Hilfe von Einmalzahlungen gelingen noch schnellere Lösungen zu erreichen.
Hierbei unterstützen wir Sie.
Den Ablauf unserer Arbeit erläutern wir Ihnen gerne persönlich.
Lassen Sie sich jetzt von unserem erfahrenen Team beraten!
Über uns..
Ziel des als gemeinnützig anerkannten Vereins ist die Schuldenprävention und außergerichtliche Schuldenbereinigung sowie die ggf. erforderliche Hilfestellung zur Beantragung von Insolvenzverfahren über die Vermögen überschuldeter und/oder zahlungsunfähiger Bürger.
- Als vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie anerkannte Stelle im Sinne der Insolvenzordnung können beratungshilfeberechtigte Personen, die überschuldet oder zahlungsunfähig sind, die Leistungen unserer Beratungsstelle kostenfrei in Anspruch nehmen.
Die Beratung wie auch die Vertretung erfolgen ausschließlich durch hochqualifiziertes Personal mit langjähriger Berufserfahrung!
Gesellschaftliche Teilhabe..
Die Mitglieder des Vereins entstammen unterschiedlichen Gesellschafts- und Berufsgruppen. Alle teilen den Wunsch, benachteiligten Personen einen Anschluss an die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, coinjoin on bitcoin damit diese ein menschenwürdiges Leben ungestört von Inkassobüros und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen führen können.
Das vorrangige Ziel ist die Erhaltung oder Wiedererlangung der wirtschaftlichen Freiheit. Nur wer über ausreichende Mittel verfügt, kann am gesellschaftlichen Leben teilhaben!
Betroffen von den widrigen Umständen sind neben den eigentlich Betroffenen regelmäßig ebenso die im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder.
Unser Angebot trägt erheblich zur Waffengleichheit zwischen den wirtschaftlich Starken und den wirtschaftlich Schwächeren bei.
Im Zentrum unseres Handelns steht immer der Mensch.
Lassen Sie sich jetzt von unserem erfahrenen Team beraten!
Kompetenz..
Die Vereinssatzung sieht vor, dass die in der Schuldner- und Insolvenzberatung tätigen Berater über eine der folgenden Qualifikationen verfügen:
- Zulassung als Rechtsanwalt oder Steuerberater und fünf Jahre Berufserfahrung
- Ausbildung als Bankkaufmann/frau und fünf Jahre Berufserfahrung
- Vorstände und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften und fünf Jahre Berufserfahrung
Mit uns haben Sie einen starken Partner!
Fragen & Antworten
AKTUELLES
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