Wie lange dauert das Insolvenzverfahren?
Nach der Reform der Insolvenzordnung dauert die Restschuldbefreiung seit dem 1. Oktober 2020 nur noch drei Jahre ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht. Das gilt unabhängig davon, wie hoch Ihre Schulden sind oder wie viel Sie während der Wohlverhaltensphase zurückzahlen.
Die zeitliche Abfolge
- Außergerichtlicher Einigungsversuch (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO): Dauer stark fallabhängig — von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten, je nach Anzahl der Gläubiger und Verhandlungsbereitschaft.
- Antragstellung beim Amtsgericht: Wenn die außergerichtliche Einigung scheitert, stellen Sie den Insolvenzantrag. Das Gericht prüft und eröffnet das Verfahren typischerweise innerhalb von 1–2 Monaten.
- Wohlverhaltensphase: Ab Verfahrenseröffnung läuft die 3-Jahres-Frist bis zur Restschuldbefreiung. In dieser Zeit geben Sie pfändbares Einkommen an Ihren Treuhänder ab.
- Restschuldbefreiung: Nach Ablauf der drei Jahre erteilt das Gericht auf Ihren Antrag hin die Restschuldbefreiung — alle noch offenen Verbindlichkeiten erlöschen.
Wie lange dauert das außergerichtliche Verfahren bei uns?
Bei klassischen Beratungsstellen warten Sie oft 3 bis 9 Monate auf den ersten Termin — dann erst beginnt der eigentliche Einigungsversuch. Über unser digitales Verfahren starten wir sofort: Gläubiger werden unmittelbar angeschrieben, Fristen automatisch überwacht, der Schuldenbereinigungsplan wird generiert. In vielen Fällen ist das außergerichtliche Verfahren damit innerhalb weniger Wochen abgeschlossen.
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